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Wir freuen uns, dass Sie interesse an einer Mitgliedschaft haben. Gerne informieren wir Sie auf dieser Seite, wie einfach die Beantragung einer Mitgliedschaft im Bundesverband Orientalischer Tanz e.V. ist.

 

Wer kann Mitglied werden?

  • Jede Person die das 16. Lebensjahr vollendet hat (Einzelmitgliedschaft)
  • Tanzstudios (Institution im BVOT)
  • Tanzvereine und Abteilungen von Tanzvereinen (Institution im BVOT)

Mitglieder in Tanzstudios, Tanzvereinen oder Abteilungen von Tanzvereinen, können als "institutionelle Mitglieder" über ihre Institution dem BVOT beitreten. Sie habe dieselben Rechte wie ein ordentliches Mitglied im BVOT.

 

Informationen zum Jahresbeitrag und weiteren Gebühren

Mitgliedsbeitrag

Der Verband erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr und einen Jahresbeitrag für alle Formen der Mitgliedschaft. Bei Eintritt im laufenden Jahr ist der Beitrag anteilig pro Kalendermonat zu bezahlen.

StudentInnen und SchülerInnen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zahlen einen geringeren Mitgliedsjahresbeitrag. SchülerInnen zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr sind beitragsfrei. Die Beiträge werden bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres fällig. Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit.

Es erfolgt keine gesonderte Zahlungsaufforderung. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung durch den Vorstand.  Ein Austritt ist mit dreimonatiger Frist zum Jahresende nach schriftlicher Austrittserklärung  möglich.

Die aktuelle Satzung und Finanzordnung können Sie in unserem Downloadcenter herunterladen.
 

Ganz einfach jetzt Mitglied werden!

So läuft der Beitritt in den Bundesverband Orientalischer Tanz ab!

Laden Sie folgende Formulare herunter und drucken Sie diese bitte aus. Füllen Sie den Aufnahmeantrag  (ggf. die Meldung von institutionellen Mitgliedern) bitte vollständig aus. Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen an die Mitgliederverwaltung der Geschäftsstelle (Adresse siehe unten). Sie erhalten nach Eingang Ihres Antrages in der Geschäftsstelle eine Rückmeldung  per E-Mail. Sollten wir noch Rückfragen zu Ihrem Antrag haben, so setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

 

Antragsunterlagen für den Beitritt:

  1. Aufnahmeantrag Einzelmitgliedschaft und Institution
  2. Meldung von institutionellen Mitgliedern bei Aufnahme (Nur für Institutionen!)
  3. Aktuelle Satzung des Bundesverbandes Orientalischer Tanz e.V. (BVOT)
  4. Aktuelle Finanzordnung des BVOT

 

Unsere Geschäftsstelle steht Ihnen zu den Bürozeiten gerne für Informationen Rund um eine Mitgliedschaft zur Verfügung. Gerne beantworten wir hierzu auch Fragen.

ODER senden Sie eine E-Mail an unsere Mitglieder- und  Verbandsverwaltung  office@bv-orienttanz.de.

 

Unsere Mitglieder- und Verbandsverwaltung

Kontakt zur Mitgliederverwaltung (Eintritte, Austritte & Fragen zur Mitgliedschaft)

 

Bundesverband Orientalischer Tanz e.V. (BVOT)

Geschäftsstelle

Ladenburger Str. 71

69120 Heidelberg

 

Tel:   + 49 (0) 6221 - 599 0943  (Mittwochs 16:00 bis 19:00 Uhr)

E-Mail: office@bv-orienttanz.de

 

Beendigung der Mitgliedschaft und was Sie beachten müssen!
Sie möchten Ihre Mitgliedschaft beenden? Wir bedauern dies sehr.

Senden Sie bitte Ihre schriftliche Kündigung versehen mit Ihrer Mitgliedsnummer, dem Datum und Ihrer Unterschrift an unsere Geschäftsstelle. Ein Austritt ist mit dreimonatiger Frist zum Jahresende jederzeit möglich. Für zu spät eingesandte Kündigungen der Mitgliedschaft nach dem 30. September eines Jahres, trägt das Mitglied alleine die Verantwortung. Die schriftliche Kündigung muss rechtzeitig in unserer Mitgliederverwaltung eingehen. Eine Kündigung per Kontaktformular über die Homepage oder via E-Mail wird nicht angenommen.

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