FAQs
Fragen? Schau hier in unseren FAQs nach, ob wir sie dir schon beantworten
Ist deine Frage nicht dabei? Melde dich bei uns!
Muss ich Mitglied im BVOT e.V. sein, um an der Ausbildung/einzelnen Seminaren teilnehmen zu können?
Nein, du musst kein Mitglied im BVOT sein. Mit einer Mitgliedschaft im BVOT kannst du dir
aber einen exklusiven Rabatt auf die einzelnen Seminare sowie die gesamte Ausbildung
sichern
Gibt es Rabatte für Alleinerziehende usw.?
Nein, bis auf die auf der Website erwähnten Ermäßigungen, können
wir leider keine weiteren Rabatte gewähren.
Bitte prüfe selbsttätig (z.B. bei der
Arbeitsagentur), ob Förderungen für Dich in Frage kommen. Auch Vereine und die VHS
gewähren bisweilen Zuschüsse zu den Ausbildungskosten ihrer Übungsleiter*innen und Dozent*innen.
Muss ich die gesamte Ausbildung besuchen?
Nein, Du kannst auch einzelne Seminare buchen oder erst einmal mit einem Seminar starten und so in die Ausbildung reinschnuppern.
Muss ich eine Prüfung ablegen
Die Prüfungen zu den Ausbildungen sind fakultativ. Wenn Du allerdings das Zertifikat zur bestandenen Ausbildung erhalten möchtest, musst Du die Prüfungen ablegen (s.
Prüfungsordnung).
Kann ich auch einzelne Seminare buchen
Ja, fast alle Seminare mit Ausnahme der Zwischenprüfungswochenenden sind auch einzeln buchbar.
Kann ich an den Seminaren/der Ausbildung auch online teilnehmen?
Mit Ausnahme der Zwischenprüfungswochenenden und der Abschlussprüfung bieten wir alle
Seminare hybrid an, so dass Du – ggf. ganz spontan – wählen kannst, ob Du in der
Tanzschule oder online teilnehmen möchtest
Wie viel Vorerfahrung ist notwendig?
Wenn Du die gesamte Ausbildung inkl. Prüfung machen möchtest, solltest Du die
Tanztechnik bis mindestens Mittelstufe (ca. 4 bis 5 Jahre Tanzerfahrung) bereits
beherrschen. Je nach Thema ist für einzelne Seminare aber auch schon eine Teilnahme ab
sehr gutem Anfänger*innenniveau (ca. 1 Jahr wöchentlicher Tanzunterricht) möglich.
Ich bin unsicher, ob die Ausbildung etwas für mich ist. Wo kann ich mich beraten lassen?
Kontaktiere unser BATO® Office. Die Ausbildungsleitung kann Dich hier umfassend
beraten.
Was passiert, wenn ich an einem Seminar nicht teilnehmen kann?
Für die Zulassung zur Prüfung dürfen Teilnehmer*innen in der Tänzer*innen-Ausbildung maximal zwei Wochenenden und in der Trainer*innen-Ausbildung maximal ein Wochenende verpassen. Die Gebühr für ein verpasstes Seminar muss regulär bezahlt werden und zusätzlich müssen die Inhalte in kostenpflichtigen Privatstunden (2 Zeitstunden) bei dem/der Dozent*in
nachgeholt werden.
Du erhältst außerdem das Skript sowie jegliches Zusatzmaterial aus dem Seminar.
Nach Bestätigung durch den/die Dozenten/Dozentin und in Rücksprache mit der
Ausbildungsleitung erhältst Du im Nachgang Deinen Nachweis für dieses Seminar
Gibt es Hausaufgaben?
Nein, es gibt keine Hausaufgaben. Allerdings erwarten wir von Dir selbstständiges
Nacharbeiten der Ausbildungsinhalte zuhause. Die Inhalte und das Material für die
Zwischen- und Abschlussprüfung müssen ebenso selbstständig zuhause erarbeitet werden
Was passiert bei der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung innerhalb der Tänzer*innen-Ausbildung findet im Rahmen des BATO.- Seminars 101-04 „Tanztechnik II“ statt.
In einer prüfungsnahen Präsentation wird eine vorgegebene Choreografie inkl. eines
Improvisationsteils vorgetanzt.
Die vorgegebene Choreografie soll einen Eindruck von der Niveaustufe vermitteln und wird der/dem Teilnehmer*in ca. 1 Monat vor dem Seminar zur Verfügung gestellt. Bei späterer Buchung wird das Material mit Buchungsbestätigung übersendet.
Während der 15 bis 30 Minuten umfassenden Zwischenprüfung erfährt der/die
Prüfungsanwärter*in, ob der Stand seiner/ihrer tanztechnischen Fähigkeiten die Grundlagen
des Orientalischen Tanzes betreffend ausreichend ist und woran er/sie noch arbeiten muss.
Es wird eine Empfehlung zur Teilnahme bzw. Nicht-Teilnahme an der Abschlussprüfung
ausgesprochen.
Die Zwischenprüfung innerhalb der Trainer*innen-Ausbildung findet im Rahmen des BATO.-Seminars 102-07 „Didaktik & Methodik der Tanztechnik und Unterrichtsgestaltung III“ statt.
In einer prüfungsnahen Lehrprobe wird zu einem vorgegebenen Thema ein geforderter Teil unterrichtet. Eine schriftliche Vorbereitung zum angegebenen Thema muss spätestens
1 Woche vor der Zwischenprüfung eingereicht werden.
Während der Zwischenprüfung erführt der/die Prüfungsanwärter*in, ob der Stand
seiner/ihrer Fähigkeiten zum Unterrichten ausreichend ist und woran er/sie noch arbeiten
muss. Es wird eine Empfehlung zur Teilnahme bzw. Nicht-Teilnahme an der
Abschlussprüfung ausgesprochen.
Gibt es vor der theoretischen Prüfung eine Beispielklausur zum Anschauen?
Nein.
Achte in den Seminaren darauf, wenn die Dozent*innen etwas zu den Prüfungen oder
Prüfungsinhalten erzählen. In manchen Skripten finden sich Hinweise, welche Inhalte
prüfungsrelevant sind. Frage ggf. die Dozent*innen direkt im Seminar.
Bei den Prüfungsfragen handelt es sich um Multiple-Choice-Fragen sowie offene Fragen, die in Textform zu beantworten sind.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Es besteht die Möglichkeit, max. zwei Mal eine nicht bestandene Prüfung oder Teilbereiche einer nicht bestandenen Prüfung in einer Nachprüfung kostenpflichtig nachzuholen.
