Wir freuen uns auf neue Mitglieder!
Wer kann Mitglied werden?
- Jede Person die das 16. Lebensjahr vollendet hat (Einzelmitgliedschaft)
- Tanzstudios (Institution im BVOT)
- Tanzvereine und Abteilungen von Tanzvereinen (Institution im BVOT)
Zusätzlich zu "Institutionen" (Tanzstudios, Tanzvereine oder Tanzabteilungen von Vereinen) können deren Mitglieder als "institutionelle Mitglieder" über ihre Institution dem BVOT beitreten. Sie haben dieselben Rechte wie ein ordentliches Mitglied im BVOT (Einschränkung bei Bezug der Chorikà).
Der Antrag zur Aufnahme in den BVOT erfolgt ausschließlich online über das BVOT Portal.
Informationen zu Jahresbeitrag und Aufnahmegebühr
Der Verband erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr und einen Jahresbeitrag für alle Formen der Mitgliedschaft. Bei Eintritt im laufenden Jahr ist der Beitrag anteilig pro Kalendermonat zu bezahlen.
Schüler*innen, Studierende und Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zahlen einen geringeren Jahresbeitrag. Schüler*innen im 17. und 18. Lebensjahr sind beitragsfrei.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung durch den Vorstand.
Alle Details sind der aktuellen Finanzordnung zu entnehmen, die in unserem Downloadcenter verfügbar ist, ebenso wie die aktuelle Satzung.
Unsere Geschäftsstelle beantwortet gern alle Fragen rund um eine Mitgliedschaft (siehe Kontakt).
Durch den Klick auf den folgenden Link, wirst du auf die Antragsseite im BVOT Portal weitergeleietet.